Lichtverschmutzung: Unser Beitrag zum Nachthimmel
Lichtverschmutzung entsteht, wenn Kunstlicht in den Himmel oder auf Flächen strahlt, die nicht beleuchtet werden müssen. So entsteht die Aufhellung des natürlichen Nachthimmels. Zeitgleich werden nachtaktive Tiere sowie der Mensch in ihrem natürlichen Biorhythmus durch Kunstlicht gestört. Auch auf Pflanzen hat Kunstlicht eine negative Wirkung.[1]
Somit ist die Eindämmung unnötiger Beleuchtung oberstes Ziel um Lichtverschmutzung und ihre negativen Auswirkungen zu reduzieren. Hier spielen drei Hauptfaktoren eine entscheidende Rolle:
- Lichtlenkung
- Bedarfsgerechte Steuerung der Lichtmenge (Dimmung)
- Lichtfarbe (Spektrum)
Kunstlicht mit geringer Farbtemperatur (CCT < 2.000K) hat eine geringere Anlockwirkung auf Insekten, als ein Spektrum mit ausgeprägtem Blauanteil, wie z.B. das von Quecksilber- oder Halogendampflampen.
Mit dem Einsatz von Lichtlenkungsoptiken kann man die Abstrahlung in den oberen Halbraum verhindern und das Licht gezielt auf die zu beleuchtenden Flächen richten. Dies zieht weniger Insekten an, da diese auf ihren Flugbahnen nicht schon von Weitem auf die Lichtquelle aufmerksam werden. Zeitgleich verhindert eine adäquate Lichtlenkung eine Anstrahlung von Fassaden und störendes Licht im Schlafzimmer. Dies fördert die menschliche Schlafqualität maßgeblich. So führt künstliches Licht in der Nacht zu verringerter Melatonin-Bildung, reduziertem Schlaf, einer beeinträchtigten Tagesleistung und begünstigt zahlreiche Erkrankungen.[2]
Eine am Bedarf orientierte zeitliche Steuerung der Lichtmenge reduziert maßgeblich die negativen Effekte auf nachtaktive Tiere. Je geringer die Lichtmenge, desto weniger Insekten werden angelockt.[3] Am Besten erreicht man dies durch automatische Dimmung in den Tiefnachtstunden, wenn weniger Licht benötigt wird.
Auch die Lichtfarbe spielt eine entscheidende Rolle. Aktuelle Forschungen haben ergeben, dass LEDs mit einer sehr warmen Lichtfarbe (< 2.000 K) am wenigsten nachtaktive Tiere anziehen.[4] In diesem Farbspektrum ist ein geringer Blaulichtanteil vorhanden. Die Lichtfarbe „candlewhite“ (Farbtemperatur 1.900K) hat zudem positive Auswirkungen auf den Menschen, da besonders Lichtfarben in neutral- und kaltweiß die Melatonin Produktion inhibieren[5] und „candlewhite“ noch am ehesten in den natürlichen Biorhythmus des Menschen passt, da es Lagerfeuer Licht imitiert.
Die Bundesregierung hat die Relevanz der Reduzierung von Lichtverschmutzung erkannt. So wurde zum 01.03.2022 ein Änderungsgesetz zum Schutz der Insektenvielfalt im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erlassen. Hier wird erstmals konkret „Lichtverschmutzung“ in den Gesetzestext aufgenommen und durch adäquate Maßnahmen deren Eindämmung bestärkt.[6]
Für uns alle ist Lichtverschmutzung ein relevantes Thema, welchem wir mit einem verantwortungsbewussten Einsatz von künstlichem Licht begegnen können. Bedarfsgerecht beleuchten heißt: Licht nur dort, wo es gebraucht wird, so viel wie nötig und so schonend wie möglich.
Unsere Lösung zum Schutz nachtaktiver Tiere: Die BioDIM® Technologie.
https://laternix.de/de/unternehmen/unser-licht-dynamisch-biodim/.
Weitere Informationen zum Thema Lichtverschmutzung finden Sie in unserer Kompetenzbroschüre:
Flyer__Lichtverschmutzung_RGB_Web.pdf (laternix.de)
[1] Vgl. „Themenschwerpunkt künstliche Beleuchtung“, S. 3, Landeshauptstadt Wiesbaden, Sonja Gärtner.
[2] Vgl. „Themenschwerpunkt künstliche Beleuchtung“, S. 3, Landeshauptstadt Wiesbaden, Sonja Gärtner.
[3] Vgl. Davies et. al (2012), Street lighting changes the composition of intervertebrate communities; Vgl. Bolinger et al. (2019), planBAR? Smart Light – Bei großer Planung auch das Kleine sehen, Forum für Wissen, 2019, 11 - 14
[4] Vgl. Tiroler Landesumweltanwaltschaft „Anlockwirkungen moderner Leuchtmittel auf nachtaktive Insekten", Innsbruck 2010; Vgl. Quelle: Natur und Landschaft, Zeitschrift für Naturschutz und Landschaftspflege, Heft 7, Juli 2011, S. 298, Kohlhammer Verlag
[5] Vgl. „Themenschwerpunkt künstliche Beleuchtung“, S. 3, Landeshauptstadt Wiesbaden, Sonja Gärtner.
[6] Vgl. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s3908.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s3908.pdf%27%5D__1647770896959 (zuletzt aufgerufen 20.03.2022)