Die Neuerung im Bundesnaturschutzgesetz
Zum 01.03.2022 sind neue Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten. Als vorherrschende Ursache für das Sterben von Insekten zählen die exzessive Anwendung von Bioziden, der Verlust von blühenden Wiesen sowie die Lichtverschmutzung in und um Wohngebiete. Die Neuerungen im Gesetz sollen Insekten besser schützen und schränken die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie Lichtverschmutzung ein.
Insekten sind unverzichtbar
Fast 75% aller Tierarten in Deutschland sind Insekten. Sie spielen in Ökosystemen eine signifikante Rolle und sind für uns unverzichtbar. Beispielsweise bestäuben sie Pflanzen, bauen organische Masse ab, sind Teil der biologischen Schädlingskontrolle und erhalten fruchtbare Böden. Die Gesamtanzahl wie auch die Artenvielfalt von Insekten sind in Deutschland in den letzten Jahren stark zurück gegangen. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und Neuerung zum Insektenschutz veranlasst.
Die neuen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 30a, § 41a)
Artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern (außer Weinbau) sind bedeutende Lebensräume für Insekten. Diese werden nun gesetzlich als zusätzliche Biotoptypen geschützt.
Zudem wird der Einsatz bestimmter Schädlingsbekämpfungsmittel in Nationalparks, Naturschutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen eingeschränkt.
Darüber hinaus werden die nachteiligen Auswirkungen von Lichtverschmutzung auf Insekten und dementsprechend auch nachtaktive Tiere wie Fledermäuse eingedämmt. Straßenbeleuchtung und beleuchtete Werbeanlagen werden in Naturschutzgebieten untersagt. Der Betrieb von Himmelsstrahlern (sogenannten Skybeamern) wird beschränkt und Insektenfallen durch künstliche Lichtquellen verboten.
Nachhaltige Außenbeleuchtung
Das Bundesamt für Naturschutz hat einen Leitfaden zur „Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen“[1] herausgegeben. Die fachlichen Empfehlungen basieren auf aktuellen Forschungsergebnissen zum Schutz nachtaktiver Tiere durch künstliche Beleuchtung und fokussieren sich auf die Eindämmung dieser Beeinträchtigungen. Vorrangig sind folgende Maßnahmen[2]:
- Vermeidung von Lichtimmissionen, die für die Anwendung nicht erforderlich sind
- Gezielte Lichtlenkung auf die die Nutzfläche
- Bedarfsorientierte Steuerung mit Reduktion bei geringer Nutzung
- Lichtfarben mit einem warmweißen Spektrum, das heißt ohne oder mit geringem Blaulichtanteil (CCT 1.600 K bis 2.400 K)
- Keine Verwendung von UV- oder IR Strahlung
- Gezielter Einsatz geringer Beleuchtungsstärken
Entscheidend ist der Grundsatz „so viel wie nötig, so wenig wie möglich Beleuchtung“. Natürlich steht die Sicherheit des Menschen im Vordergrund. Vor allem an Fußgängerüberwegen und vielbefahrenen Straßen ist eine adäquate Beleuchtung unerlässlich. Doch Städte, Kommunen und auch private Unternehmen sind angehalten mit geeigneten Maßnahmen Überbeleuchtung einzudämmen und mit neuer Lichttechnologie einen Beitrag zum Schutz nachtaktiver Tiere, der Umwelt und des Sternenhimmels zu schaffen. Hierbei geht es vor allem um die Umrüstung alter Leuchtmittel wie z.B. Natriumdampflampen zu LED-Technologie mit gezielter Lichtlenkung, bedarfsgerechte Steuerung der Lichtmenge (Dimmung) und der Lichtfarbe (Spektrum).
Wir bei Laternix haben uns genau diese Umrüstung auf LED-Technologie zur Aufgabe gemacht und unterstützen bei Planung und Umsetzung in der Außen-, Straßen- und Stadtbeleuchtung.
[1] Siehe Schroer/Huggins/Böttcher/Hölker, Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen, 2019.
[2] Siehe Schroer/Huggins/Böttcher/Hölker, Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen, 2019, S. 60 ff.